Angesichts der klimatischen Herausforderungen wenden sich immer mehr Menschen umweltfreundlichen Heizsystemen wie Wärmepumpen zu.
Die staatliche Förderung spielt eine entscheidende Rolle bei der Entscheidungsfindung für diese Technologien. Dieser Artikel informiert über die wichtigsten Änderungen der Wärmepumpen-Förderung ab 2024.
Wichtige Punkte der Förderrichtlinien 2023
- Einkommensabhängige Förderung: Haushalte mit niedrigerem Einkommen konnten höhere Fördersätze erhalten.
- Geschwindigkeitsbonus: Ein Anreiz wurde für den schnellen Umstieg auf erneuerbare Heizungssysteme geboten.
- Technologie-Spezifische Förderung: Zusätzliche Boni waren für den Einsatz bestimmter umweltfreundlicher Technologien wie Erdwärmepumpen verfügbar.
Neuerungen der Förderungen für Wärmepumpen 2024
Ab 2024 wird die Förderlandschaft für Wärmepumpen wesentliche Änderungen erfahren:
- Zuständigkeit: KfW-Abwicklung für Heizungsförderungen, inklusive Zuschüsse und Kredite. Förderanträge für Netze bleiben beim BAFA.
- Fördergrenzen: Maximal 30.000 Euro für Heizungstausch, Reduzierung von 60.000 Euro in 2023. Für Gebäudehülle-Maßnahmen bis zu 30.000 Euro, oder 60.000 Euro mit Sanierungsfahrplan.
- Grundförderung: Einheitliche 30 Prozent für den Austausch fossiler Heizungen. Möglichkeit auf Erhöhung durch Klimaboni bis zu einem Maximalwert von 70 Prozent.
Wichtigste Änderungen der Förderbedingungen ab 2024
- Investitionskosten für Heizungstausch: Bis Ende 2023 gab es keine spezifische Begrenzung der Investitionskosten pro Wohneinheit. Ab 2024 werden die Investitionskosten auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit und auf 15.000 Euro für weitere Wohneinheiten limitiert werden.
- Maximaler Investitionskostenzuschuss: Bis Ende 2023 konnten Förderungen bis zu 40% der Kosten erreichen, maximal 24.000 Euro pro Wohnung. Ab 2024 kann die Förderung bis zu 70% betragen, inklusive Einzelmaßnahmen.
- Förderung für weitere Effizienzmaßnahmen: Früher gab es einheitlich bis zu 60.000 Euro Förderung. Ab 2024 können Eigentümer mit einem Sanierungsplan bis zu 60.000 Euro bekommen, ohne Plan bis zu 30.000 Euro.
- Gesamte förderfähige Kosten: Die Höchstgrenze steigt von 60.000 Euro in 2023 auf bis zu 90.000 Euro in 2024. Dies nur, wenn Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen kombiniert werden.
- Einkommensabhängiger Bonus: Neu in 2024, mit bis zu 70% Zuschussförderung für Haushalte mit einem Einkommen unter 40.000 Euro.
- Klima-Geschwindigkeitsbonus: Ein neuer Anreiz in 2024, der die schnelle Umsetzung von Sanierungen belohnt. Für zügige Umsetzung von Maßnahmen gibt es ab 2024 einen Bonus von 20%, bis 31. Dezember 2028. Danach sind der Bonus alle zwei Jahre um 3% ab.
- Steuerliche Förderung: Sowohl 2023 als auch 2024 verfügbar, um Investitionen in klimafreundliche Heizsysteme zu unterstützen.
- Zinsverbilligte Kredite (Ergänzungskredit): Neu ist ein ergänzendes Kreditangebot von bis zu 120.000 Euro Kreditsumme pro Wohneinheit für Haushalte mit einem jährlichen Einkommen bis zu 90.000 Euro.
KfW-Förderung für Heizungen: Änderung der Zuständigkeiten bei der Heizungsförderung ab 2024
Ab dem Jahr 2024 wird die KfW die gesamte Heizungsförderung übernehmen. Dies umfasst sowohl die Zuschüsse als auch die neu aufgelegten Förderkredite für den Austausch zu klimafreundlichen Heizungen.
Die BAFA fokussiert sich weiterhin auf Zuschüsse für Gebäudehülle, Gebäudetechnik und Heizungsoptimierung.
Die Einführung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vereinfacht und zentralisiert die Antragsstellung für Heizungsförderungen.
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Die Umstellung auf Erdwärme bietet nicht nur ökologische, sondern auch ökonomische Vorteile, insbesondere angesichts der attraktiven staatlichen Förderungen. Wenn Sie in eine Wärmepumpe investieren möchten, ist Michalik Erdwärme & Brunnenbau in Baden-Württemberg Ihr idealer Partner.
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Die wichtigsten Fragen kurz erklärt
Ab wann gelten die neuen Förderungen?
Am 1. Januar 2024 treten die neuen Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude in Kraft.
Sie können jetzt Ihre Heizung wechseln und später Fördergeld beantragen, um von den neuen Zuschüssen zu profitieren.
Ab diesem Zeitpunkt müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie eingebaut werden.
Wie unterscheidet sich die Förderung für Erdwärmepumpen von anderen Heizsystemen?
Ab 2024 erhalten alle Heizsysteme, die auf erneuerbaren Energien basieren, einschließlich Erdwärmepumpen, eine Grundförderung von 30%. Erdwärmepumpen erhalten ab 2024 einen 5% Bonus bei Nutzung von Erdreich, Wasser oder Abwasser und Förderung der Erschließungskosten.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Ein individueller Sanierungsfahrplan ist ein von einem Experten erstellter Fahrplan für die energetische Sanierung eines Gebäudes.
Er gibt einen klaren Überblick, welche Energie-Sparmaßnahmen für ein Gebäude am besten geeignet sind. Außerdem, in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden sollten.
Wie erhalte ich einen individuellen Sanierungsfahrplan?
Einen iSFP erhalten Sie durch die Beauftragung eines Energieberaters oder Fachexperten. Dieser macht eine Bestandsaufnahme des Gebäudes und entwickelt den Plan.
Fallen Kosten für einen iSFP an?
Ja, für die Erstellung eines iSFP fallen Kosten an. Diese können jedoch teilweise durch staatliche Förderungen gedeckt werden. Die KfW fördert die Erstellung eines iSFP nicht mehr.